
Neue Finanzierungswege für KMU’s
Das Finetrading ist als alternatives Finanzierungsinstrument für kleinere und mittelständische Unternehmen entwickelt worden. Für viele dieser Unternehmen ist die Schaffung/Beibehaltung ausreichender Liquidität eine der entscheidenden Erfolgsfaktoren, da gerade in den letzten Jahren der Rückzug der Banken, insbesondere von den Großbanken aus der Finanzierung vorangetrieben wurde. Grundidee des Finetrading ist es, dem Unternehmen bankenunabhängig eine Möglichkeit zu eröffnen, ein verlängertes Zahlungsziel für seine eingekauften Waren/Produkte zu erhalten, ohne die Beziehung zu seinem Lieferanten zu strapazieren.
Durch die Absicherung der Finetrading-Gesellschaft (FG) durch eine Kreditversicherung muss der Finetrading-Kunde keine weiteren Sicherheiten stellen und kann diese entweder schonen oder aber für andere Investitionen verwenden. Der Finetradingkunde verbessert durch die Einräumung eines Finetrading-Limits seine Liquidität, da er den Kaufpreis für seine Waren/Produkte flexibel innerhalb von vier Monaten zurückzahlen kann. Durch die Option der sofortigen Bezahlung des Lieferanten über die Finetrading-Gesellschaft können zum Beispiel Sonderrabatte bei Lieferanten ausgehandelt oder Umsätze generiert werden, die ohne zusätzliche Liquidität nicht möglich wären.
In Verbindung mit einer bestehenden Kreditlinie bei der Hausbank des Unternehmens kann das Finetrading-Limit der FG zum Beispiel zur Einkaufsfinanzierung in umsatzstarken Monaten eingesetzt werden, wenn für diese Zeiträume die gewährte Kreditlinie der Hausbank nicht ausreicht. Aufgrund der Bezahlung der Lieferantenrechnung innerhalb von spätestens sieben Tagen nach Rechnungserstellung wird dem Lieferanten eine verlässliche Liquiditätsplanung ermöglichst und der Finetrading-Kunde erhält ein verlängertes Zahlungsziel von bis zu vier Monaten. Weiters erspart sich der Lieferant eine Bonitätsprüfung bei seinem Abnehmer bzw. braucht keine Kreditversicherung für die mit der Finetrading-Gesellschaft abgewickelten Warenverkäufe in Anspruch zu nehmen.
Das Unternehmen beantragt bei der Finetrading-Gesellschaft ein Finetrading-Limit mittels eines Kundenfragebogens und schließt nach erfolgreicher Vorprüfung mit der Finetrading-Gesellschaft einen Finetrading-Rahmenvertrag ab. Nach Abschluss des Rahmenvertrages wird das Unternehmen anhand der letzten beiden Jahresabschlüsse und der aktuellen BWA analysiert. Überdies wird bei der Kreditversicherung ein Limit beantragt – die Bonität des Unternehmens muss für ein Mindestkreditversicherungslimit von 50.000 Euro ausreichen. Mit Mitteilung des Finetrading-Limits kann der Finetrading-Kunde über die Finetrading-Gesellschaft Produkte bzw. Waren innerhalb dieses Limits bei seinen Lieferanten bestellen.
Als Finetrading-Kunden sind alle Unternehmen die Produkte bzw. Waren einkaufen geeignet, wobei die einzelnen Finetrading-Geschäfte nicht unterhalb von 5.000 Euro abgewickelt werden sollten. Bei Unternehmen aus Branchen, in denen die Waren bzw. Produkte innerhalb des Unternehmens weiterverarbeitet werden, erfolgt eine intensivere Prüfung, da der Eigentumsvorbehalt der Finetrading -Gesellschaft nur unzureichend als Sicherungsinstrument eingesetzt werden kann.
Die Kosten für den Kunden hängen im Wesentlichen von dessen Bonität und der Umsatzhöhe ab. Aufgrund der üblichen Gewährung von Skonto bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung wird ein wesentlicher Teil der Kosten für Finetrading durch den Lieferanten getragen. Für die Einräumung eines Finetrading-Limits zahlt der Kunde ein Prozent des von der Finetrading-Gesellschaft genehmigten Finetrading-Limits als einmalige Einrichtgebühr.
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