Freiwillige Gehaltserhöhung
gemäß § 3 Abs. 1, Zi. 15a EstG 1988
Der Arbeitgeber kann pro Dienstnehmer € 300,- zusätzlich zum normalen Lohn steuerbegünstigt für die Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter aufwenden.
Vorteile für den Betrieb
● Kein Dienstgeberbeitrag
● Kein Dienstgeberzuschlag
● Keine Kommunalsteuer
● Kein Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
● Kein Betrag für die Mitarbeitervorsorgekasse
● Die Prämienzahlung ist Betriebsausgabe
● Motivierte Mitarbeiter
● Mitarbeiterbindung
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
● Lohnsteuerfreiheit
● Sozialversicherungsbeitragsfrei
● Steuerfreie Auszahlung der Leistung
● Bei Lebensversicherungen Wahl zwischen Kapital- und Rentenauszahlung
● „Echte“ Gehaltserhöhung
Der Dienstgeber ist Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Der Mitarbeiter ist versicherte Person und Begünstigter
Laufzeit
Mindestens 10 Jahre bzw.
bis zum gesetzlichen Pensionsalter (kann auch kürzer als 10 Jahre sein)
Prämienzahlung
Die Prämie wird vom Dienstgeber an die Versicherung bezahlt
Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
Der Arbeitgeber meldet das Ausscheiden bzw. die vorzeitige Pensionierung an die Versicherung
Der Dienstnehmer hat dann folgende Möglichkeiten:
● Weiterführung des Vertrages als Einzelversicherung
● Den Vertrag prämienfrei stellen (nur bei Lebensversicherungen)
● Auszahlung des Vertragswertes (nur bei Lebensversicherungen) |