| |
Die Unternehmensnach-folge. Das Lösen von Nachfolgeproblemen kommt im beruflichen Alltag des österreich-ischen Notars immer wieder vor. mehr dazu...
|
|
Firmenpension - Direkte Leistungszulage § 14 Abs. 7 EStG 1988
Pensionszusage an Geschäftsführer und leitende Angestellte
Finanzielle Einbußen in der Pension müssen vor allem Geschäftsführer bzw. Gesellschafter und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen hinnehmen.
Hier bildet vor allem die Firmenpensionszusage die ideale Vorsorgemöglichkeit. Bei diesem attraktiven Modell wird bereits in der Aktivzeit im Betrieb jährlich etwas für die Pension "zurückgelegt". Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeitspension sowie eine Hinterbliebenenpension zum Schutz des Begünstigten und seiner Familie vereinbart werden.
Vertrag als Grundlage
Grundlage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer. Das Unternehmen schließt mit dem Mitarbeiter einen Firmenpensionsvertrag ab. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden. Die Firmenpension wird mit Wertpapieren und einer Lebensversicherung finanziert. |
|