Abfertigungsrückstellung
Abfertigungsrückstellung
Abfertigung neu
Abfertigung - altes System
Übertritt
   
 
 
Die Unternehmensnach-folge. Das Lösen von Nachfolgeproblemen kommt im beruflichen Alltag des österreich-ischen Notars immer wieder vor. mehr dazu...



Übertritt in die Abfertigung Neu

Wechsel in das neue Abfertigungssystem

Die Abfertigung Neu betrifft nur Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 eingegangen wurden.

Dienstnehmer, die der bisherigen Regelung unterlagen (Dienstbeginn bis 31. Dezember 2002) können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber in das neue System wechseln.

Möglichkeiten des Übertritts

● Einfrieren (Teilübertritt)

● Gemeinsam mit dem Mitarbeiter wird ein Übertrittstermin festgelegt.

● Der bisher erworbene Abfertigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bleibt weiterhin aufrecht.

● Ab dem vereinbarten Zeitpunkt werden Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse geleistet.

● Übertragung (Vollübertritt)

● Bis Ende 2012 ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter möglich.

● Bisherige Rückstellungen und Wertpapierdeckungen werden aufgelöst.

● Der vereinbarte Übertragungsbetrag wird an die ÖVK überwiesen.

● Die Überweisung erfolgt in einer Summe oder jährlich mit mindestens je einem Fünftel (d.h. max. fünf Raten auf fünf Jahre verteilt). Bei Ratenzahlungen bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich Zinsen in der Höhe von sechs Prozent des offenen Übertragungsbetrages. Diese Zinsen kommen dem Arbeitnehmer zugute.

● Wenn der Übertragungsbetrag die kollektivvertraglich vereinbarten Abfertigungsansprüche nicht übersteigt, ist die Leistung nicht steuerpflichtig.

● Ab dem vereinbarten Zeitpunkt werden Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse geleistet.

● Die ÖVK verrechnet keine Kosten für die Übertragung von Altanwartschaften.

● Bei beiden Varianten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.


 
 
 
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