Abfertigungsrückstellung
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Abfertigung neu
Abfertigung - altes System
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Die Unternehmensnach-folge. Das Lösen von Nachfolgeproblemen kommt im beruflichen Alltag des österreich-ischen Notars immer wieder vor. mehr dazu...



Abfertigung - altes System

Für alle Mitarbeiter mit Dienstbeginn vor dem 1. Jänner 2003

Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begründet wurden, unterliegen noch dem alten Abfertigungsrecht.
Die Abfertigung nach altem Recht ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter folgenden Voraussetzungen:

Kündigung durch den Arbeitgeber,
ungerechtfertigte und unverschuldete Entlassung,
berechtigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers oder
Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses (Zeitablauf),
Pensionsantritt.

Die Höhe des Abfertigungsanspruches beträgt nach Vollendung einer ununterbrochenen Dienstzeit von

3 Jahren:    2 Monatsentgelte
5 Jahren:    3 Monatsentgelte
10 Jahren:  4 Monatsentgelte
15 Jahren:  6 Monatsentgelte
20 Jahren:  9 Monatsentgelte
25 Jahren: 12 Monatsentgelte (jeweils Brutto-Bezüge)

Wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern im alten Abfertigungssystem bleiben, so wachsen die Abfertigungsansprüche stetig an.
Rückstellungen

Seit 1. Jänner 2004 können steuerliche Rückstellungen in Höhe von 45 bzw. 60 Prozent (ab dem 50. Lebensjahr) der fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. Die Hälfte dieser Rückstellungen war durch Wertpapiere abgesichert. Die Erträge der Wertpapiere mussten versteuert werden. Eine gesetzliche Regelung ab 1. Jänner 2003 ermöglicht den Abbau der Wertpapierdeckung bis 2007.

Bei Übergabe, Auflösung oder Verkauf des Unternehmens können größere Summen an Abfertigungsansprüchen fällig werden und den Weiterbestand des Unternehmens gefährden.

Deshalb ist eine zeitgerechte Planung und Vorsorge empfehlenswert.

Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge

● Rückdeckungsversicherung
● Auslagerungsversicherung


 
 
 
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