Abfertigungsrückstellung
Abfertigungsrückstellung
Abfertigung neu
Abfertigung - altes System
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Die Unternehmensnach-folge. Das Lösen von Nachfolgeproblemen kommt im beruflichen Alltag des österreich-ischen Notars immer wieder vor. mehr dazu...



Abfertigungsrückstellung

Unterschiede zwischen altem und neuem Recht

Die Abfertigung ist ein Entgeltanspruch, der Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen  unter gewissen Voraussetzungen zum Ende eines Dienstverhältnisses gebührt. Am 1. Jänner 2003 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die nun für alle neuen Arbeitsverhältnisse gültig ist. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnisse bereits vor diesem Termin begründet wurden, haben folgende Möglichkeiten:

● im alten System bleiben oder
● in das neue System überwechseln.

Unterschiede zwischen altem und neuem Recht:

● Bisher entstand erst nach drei Jahren ununterbrochener
Beschäftigung im gleichen Unternehmen ein Abfertigungs-anspruch. Nun besteht dieser Anspruch bereits nach der Probezeit, d.h. ab dem ersten Tag der fixen Beschäftigung.
● Der Abfertigungsanspruch kann auch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
● Erstmals haben auch Lehrlinge Anspruch auf Abfertigung.
●Der Abfertigungsanspruch geht bei Selbstkündigung nicht verloren.
●Im neuen Abfertigungsrecht werden sowohl Karenzzeiten als auch Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.

 


 
 
 
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