Rechtschutzversicherung
   
Begriff
Was ist der Sinn des Rechtsschutzes?
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Versicherungsschutz
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Wann und wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu 6wöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz beginnt allgemein mit Antragsdatum für einige Bereiche gilt jedoch eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst drei Monate nach Vertragsbeginn.

Die Wartezeit gibt es um zu verhindern, dass sich jemand in einen bereits schwelenden Konflikt hineinversichert und so den Versicherungsgedanken, wonach nur ungewisse zukünftige Ereignisse versichert sein sollen, verletzt.
           

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man "den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Vertrags- oder Rechtspflichten".

Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel "modular" aufgebaut. Der Versicherungsnehmer kann sich individuell entscheiden, ob er ein "Komplettpaket", das alle Leistungsarten abdeckt, wünscht, oder sich auf bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist aus den Bedingungen zu entnehmen, die der Versicherungspolizze beiliegen.

 

 


 
 
 
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