Rechtschutzversicherung
   
Begriff
Was ist der Sinn des Rechtsschutzes?
Firmenrechtsschutz
Unternehmensstrafrecht
Privatrechtsschutz
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Das neue Unternehmensstrafrecht und seine Auswirkungen:

Seit 01.01.2006 gibt es das neue „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz- VbVG“ und damit Verschärfungen des Unternehmens-Strafrechts. Dieses ermöglicht erstmals strafrechtliche Verfolgung ohne schuldhaftes Verhalten des Unternehmens, weil auch für fremdes Fehlverhalten (z.B. Mitarbeiter) gehaftet wird. Betroffen sind davon juristische Personen wie GmbH, AG, bzw. Personengesellschaften wie OHG, KG, etc.

Die Verantwortlichkeit bezieht sich auf: 

● Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Computerdelikte, Untreue
● Korruptionsdelikte
● Urkundendelikte
● Umweltdelikte

Aller Voraussicht nach werden aber vermutlich die Fahrlässigkeitsdelikte die am meisten vorkommenden Delikte sein.
Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig dieser neuen Rechtslage anpassen und darauf reagieren, denn Rechtsschutz kann Sicherheit geben:
● durch Kostenübernahme schon vor Anklagerhebung, im strafrechtlichen Vorverfahren etc.
● durch strafrechtliche Präventionsberatung
● durch anwaltliche Vertretung.

Auswirkungen

Das neue „VbVG“ bedeutet für die Anwaltschaft neue Herausforderungen, denn in Zukunft wird auch die Präventionsberatung für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Für Unternehmer bedeutet dieses Gesetz, dass im ersten Schritt Fehlerquellen im Betrieb aufzuspüren sind und im zweiten Schritt technische, organisatorische, personelle und andere Maßnahmen zu ergreifen sind, um strafgesetzwidrige Folgen zu vermeiden. Mangelnde Kontrolle und Überwachung können daher einem Unternehmen in Zukunft teuer zu stehen kommen.


 
 
 
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