Begriff
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall € 50.000 – 100.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:
● die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
● Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
● Gerichtskosten
● Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Häufig werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 10% - 20% der Gesamtkosten je Rechtsschutzfall vereinbart.
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