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Leasing - Begriff
„Nur Eigentum zählt“ bei den Unternehmern, dieses altbekannte Vorurteil ist Leasing gegenüber nicht mehr zeitgemäß.
Viele Unternehmen egal welcher Größe lassen sich von den Vorteilen des Leasing überzeugen. Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen ,, to lease“ und bedeutet mieten oder vermieten. Bei dieser Finanzierungsform bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes. Dieser überlässt dem Mieter die Nutzung des Leasingobjektes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt. Der Leasinggeber überträgt dem Leasingnehmer alle Rechte, Pflichten und Risiken. Somit haftet der Leasingnehmer für allfällige Schäden, bzw. für den Ausfall des Produkts und verpflichtet sich notwendige Reparaturen oder Instandhaltung des Mietobjektes durchzuführen. Leasing ist eine Finanzierungsalternative für Investitionsgüter und stellt eine 100%-ige Fremdfinanzierung dar. Die entsprechenden Leasingraten sind daher für den Leasingnehmer als Betriebsaufwand zu betrachten und steuerlich voll abzugsfähig.
Die Umsatzsteuer der laufenden Leasingraten ist noch dazu als Vorsteuer abzugsfähig .Für kleine und mittelständische Unternehmen wird Leasing als alternative Finanzierungsform in Zukunft noch interessanter werden, zumal die neuen Kreditvergaberichtlinien der Banken (Basel II ) zu einer restriktiven Kreditvergabepolitik führen werden. |
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