Forfaitierung
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Forfaitierung

Unter Forfaitierung versteht man den Ankauf von Forderungen unter Ausschluss des Rückgriffs durch eine Bank oder ein Finanzierungsinstitut. Forfaitierung stammt aus dem Französischen „a forfait“, das in der deutschen Sprache mit ,, in Bausch und Bogen“ übersetzt werden kann.

Der Forfaiteur kauft größere Einzelgeschäfte mit längeren Laufzeiten an. Üblicherweise handelt es sich meist um den Ankauf von Exportforderungen auf besicherter Basis in Form von Wechseln mit Laufzeiten von 5 Monaten bis zu 5 Jahren. Der Forderungskäufer ( Forfaiteur ) trägt somit alle wirtschaftlichen und politischen Risiken.

Der Forderungs-Verkäufer ( Forfaitist) haftet daher nur mehr für allfällige Mängel aus dem Grundgeschäft und den rechtlichen Bestand der Forderung, jedoch nicht mehr für die Zahlungsverpflichtung.

 

 

 
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