Klassisches Export-Factoring
Beteiligt sind dabei 4 Parteien:
1) Exporteur
2) Importeur
3) Exportfactor
4) Importfactor
Beim Export-Factoring werden die Funktionen des Factoring zwischen Export und Import-factor aufgeteilt. Die Finanzierung erfolgt durch den Exportfactor, der Importfactor übernimmt das Mahn- und Inkassowesen sowie die Risikoübernahme.
Der Exportfactor verkauft seine Forderungen an den Importfactor weiter. Durch diesen Vorgang wird der Importfactor Eigentümer der Forderung und somit werden Auslandforderungen zu Inlandsforderungen, was wiederum für den Forderungsverkäufer (Exporteur) wesentliche Vorteile bringen kann.
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