Factoring und Basel II
Die geringe Eigenkapital-Ausstattung der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Ö und der notwendige Bedarf an Fremdkapital führen dazu, dass die Unternehmen in einem relativ hohen Ausmaß von den Banken abhängig sind.
Die mit 01.01.2007 in Kraft tretenden Eigenkapitalrichtlinien für Banken (Basel II) führen dazu, dass bereits seit geraumer Zeit in der Phase der Vorbereitung die Bonität des Kreditnehmers ( Rating ) stärker berücksichtigt wird.
Die Kreditrisikokosten werden bei der Kreditvergabe und der damit verbundenen Eigenmittelunterlegung der Bank nach den Basel II –Richtlinien jedem einzelnen Kreditnehmer gemäß seiner Bonität weiterverrechnet.
Bei Unternehmen die ein schlechtes Rating aufweisen kann dies zu größeren Problemen führen, weil die Banken bei der Kreditvergabe restriktiv agieren, oder aber die Konditionen deutlich erhöhen werden. ( Erhöhung der Risikoaufschläge) Es ist daher für jedes Unternehmen ein,,Gebot der Stunde“ seine Eigenmittelquote zu verbessern bzw. zu erhöhen, dies kann durch Kapitalzufuhr oder Abbau von Lagerbeständen, Anlagevermögen oder über Verringerung der Außenstände oder eben durch Verkauf der Forderungen an ein Factoring-Institut erfolgen.
Im Factoring-Geschäft gilt der einzelne Abnehmer (Debitor) als Schuldner, wodurch das ,,Kreditobligo“ in der Regel stark gestreut relativ niedrig ausfällt.
Factoring ist daher dem Retailbereich (Kreditobligo unter € 1 Mio. und einen Umsatz bis € 50 Mio.) zuzuordnen, was auch eine geringere Eigenkapitalunterlegung zur Folge hat.
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