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Lebensversicherung als Tilgungsträger
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Lebensversicherung als Tilgungsträger

Die Unterschiede der einzelnen Lebensversicherungen zu einander sind beträchtlich. Eine Lebensversicherung kann nur soviel Geld ausbezahlen, soviel sie mit den Geldern der Kunden  auf den Finanzmärkten erzielen kann. Die Veranlagung ist entscheidend. Oftmals verringert sich bei Lebensversicherungen das Anlageergebnis auf Grund von Provisionen und internen Kosten. Nach Abzug des Prämienteils für die Ablebenskomponente, den Vertriebsprovisionen, der Versicherungssteuer stehen die nun verbleibenden Gelder (= Sparteil) zur Veranlagung zur Verfügung.

Nicht der oftmals angegebene Ertrag auf den reinen Sparteil ist für die Kreditnehmer entscheidend, sondern die Effektivrendite netto auf die gesamte eingezahlte Prämie. Der besondere Vorteil einer guten Lebensversicherung liegt in der KESt- und Einkommensteuerfreiheit (die 4%ige Versicherungssteuer ist dennoch zu entrichten).

Durch die bis zu 90%e Veranlagung in Anleihen klassischer, österreichischer Er- und Ablebensversicherungen sind die Ertragschancen dementsprechend eingeschränkt. Die effektiven Veranlagungsrenditen dieser Produkte von im Schnitt zwischen 3% und 5,5% als Maßstab, sind als Tilgungsträger wohl kaum geeignet.

Die Kreditnehmer entscheiden sich nunmehr immer häufiger für Fonds gebundene Lebensversicherungen. Der Risikograd des Fonds ist hierbei gewissen Marktschwankungen ausgesetzt.


 
 
 
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