Vorgangsweise
Der Marktwert einer Immobilie wird zunächst durch ein Schätzungsgutachten ermittelt,
wobei sich die Banken bei der Ermittlung des Verkehrswertes zumeist auf die eigenen Sachverständigen verlassen.
Sobald die Höhe des Marktwertes einer Immobilie feststeht, wird die Höchstgrenze der
möglichen Belehnung festgestellt.
Grundsätzlich ist auf die Höhe der Belehnung bei unbebauten und bebauten Grundstücken zu achten:
● für unbebaute Grundstücke etwa zwei Drittel (60%-70%)
● für bebaute Grundstücke etwa die Hälfte ( 50%)
Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Hypotheken eintragen zu lassen insbesondere dann, wenn der Wert der Immobilie höher eingeschätzt werden kann als die einzelnen Kredite.
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