Zwei Mal mahnen genügt…

Der Kreditschutzverband hat Tipps für einen professionellen Umgang mit Schuldnern zusammengestellt

Papierform

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Zahlungsmodalitäten sollten immer in Schriftform festgehalten und bestätigt werden. Dabei sollte immer auf die richtige, dem Firmenbuch entsprechende Unternehmensbezeichnung des Kunden geachtet werden. Vorsicht vor Fantasiebezeichnungen.

Zeit ist Geld

Rechnungen sollten immer sofort nach Erbringung der Lieferung oder Leistung ausgestellt werden.
Bonitätsprüfung
Vor Abschluss eines wichtigen Auftrags empfiehlt sich die Überprüfung der Bonität des Kunden durch eine Wirtschaftsauskunft.

Mahnung

Wird das Zahlungsziel vom Kunden nicht eingehalten, sollte unverzüglich gemahnt werden. Dabei empfiehlt sich eine weitere Woche Zahlungsfrist, es kann auch einmal etwas verloren gehen oder übersehen werden. Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, sollte die Forderung einem Inkasso-Spezialisten übergeben werden.

Misstrauen

Auch langjährige Geschäftsbeziehungen schützen nicht vor Zahlungsrisiko. Immerhin 80 Prozent der Forderungsausfälle kommen laut KSV aus dem Bestandskundengeschäft.

Öffentliche Hand

Die öffentliche Hand ist als schlechter Zahler bekannt, aber auch sie muss sich an Verträge halten und kann gemahnt werden, wenn es zu Zahlungsverzug kommt.

Konzept

Prinzipiell sollte jedes Unternehmen seine Mahnpolitik genau festlegen und dabei die Skontofristen, Mahnrhythmen und Zahlungskonditionen genau festlegen. Je länger die Außenstände dauern, desto größer sind der Zinsverlust und die Gefahr der Nichtbezahlung

Quelle: Kurier



 



 
 
 
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